Sachkundenachweis für Hundehalter in NRW

Seit 2003 gibt es in NRW das Landeshundegesetz.

Demnach müssen alle Hundehalter, die einen Hund über 20kg oder größer als 40cm Schulterhöhe („20/40-Hund“) halten, einen Sachkundenachweis erbringen.

Bei uns in der Tierarztpraxis Katz & Co. können Sie die theoretische Prüfung absolvieren.

Prüfung nur durch autorisierte Tierärzte

Im Rahmen der Abnahme des Sachkundenachweis dürfen wir die Prüfung für Große Hunde nach § 11 LHundG NRW (sog. 20/40 Hunde oder große Hunde) abnehmen.

Als groß gelten alle Hunde, die mindestens 20 kg schwer sind und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.

Die Bescheinigung der Sachkunde kann nur durch von den Landestierärztekammern ausdrücklich autorisierten Tierärzten vorgenommen werden.

Wie läuft die Prüfung ab?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin (telefonisch oder per Email)

Sie bekommen von den 16 amtlichen Fragebögen mit je fünf Fragen von uns vier nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bögen, welche Sie in Ruhe ausfüllen können (hierbei sind natürlich sämtlich Hilfsmittel wie z.B. Handy verboten)

Wir überprüfen Ihre Antworten und werten diese aus.

Anschließend besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis Ihres Tests und führen ein ergänzendes Gespräch zu Ihrer Sachkunde.

Ergibt sich daraus Ihre Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus.

Sollten Zweifel an Ihrer Sachkunde bestehen, können Sie die Prüfung jederzeit wiederholen, die Gebühr fällt allerdings in jedem Fall an, daher empfehlen wir, sich auf die Prüfung vorzubereiten (https://www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tierhalter/sachkundenachweis/).

Da die Einteilung verschiedener Rassen in verschiedene Kategorien regelmäßig kontrolliert und geändert wird, bitten wir Sie, sich vorab zu informieren, ob Ihr Hund in die Kategorie 20/40er Hunde (große Hunde) fällt

(https://www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tierhalter/sachkundenachweis/).

Die Abnahme der Sachkunde für z.B. gefährliche Hunde (§3) oder Hunde bestimmter Rassen (§10, hierunter fällt unter anderem auch die OEB inkl. Kreuzungen) darf in unserer Praxis leider nicht vorgenommen werden.

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Gegen welche Erkrankungen muss ich meine Katze impfen lassen?

Bei Wohnungskatzen:

  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche

Bei Freigängern oder Aufenthalt in einer Tierpension außerdem:

  • Tollwut (bei Freigängern)
  • Katzenleukämie
  • infektiöse Bauchfellentzündung (FIP)

Und gegen was muss ich mein Kaninchen impfen lassen?

  • Myxomatose
  • RHD 1 & 2 (Chinaseuche)

RHD steht für Rabbit Haemorrhagic Disease (Chinaseuche). Die Erkrankung wird durch ein Virus verursacht. Jahrelang trat in Deutschland nur die Virusvariante RHD 1 auf, seit 2014 breitet sich nun auch die RHD 2 Variante aus. Die Erkrankung wird u.a. durch Zecken, Mücken, kontaminiertes Grünfutter oder durch direkten Kontakt übertragen. Nach einer Infektion kommt es meist innerhalb von 1-3 Tagen zum Tod.

Die bisherigen Impfstoffe decken nur die RHD 1 Variante des Virus ab, deswegen ist es notwendig Kaninchen noch mit einem speziellen RHD 2 Impfstoff zu schützen. Dieser neue Impfstoff liegt uns jetzt vor. Er muss in einem Abstand von mindestens 14 Tagen zu anderen Impfstoffen eingesetzt werden und alle 6 Monate aufgefrischt werden.

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